Ablauf
Der Ablauf eines Glaubwürdigkeitsgutachtens ist meistens sehr simpel. Das (vermeintliche) Opfer wird seitens des vom Gericht oder von der Staatsanwaltschaft beauftragten Sachverständigen zum (vermeintlichen) Tatgeschehen befragt. Hierbei wird geprüft, ob die Angaben des (vermeintlichen) Opfers logisch konsistent und widerspruchsfrei sind. Ist dies der Fall, kommt der Sachverständige zum Ergebnis, dass die Aussage des (vermeintlichen) Opfers erlebnisbasiert ist. Dass dies regelmäßig zu falsch positiven Ergebnissen bezüglich der Glaubhaftigkeit der Aussage führt, sollte selbsterklärend sein. Hat ein Lügner seine Geschichte gut einstudiert, bekommt er vom Sachverständigen die Wahrheit seiner Lügengeschichte attestiert. Deutlich seltener sind falsch negative Ergebnisse bezüglich der Glaubhaftigkeit der Aussage. Diese erfolgen meist bei widersprüchlichen oder fehlenden Angaben zu Details in Folge von Erinnerungslücken. Kann sich ein Opfer an ein Detail nicht richtig erinnern, wird ihm zum Vorwurf gemacht, dass die gesamte Aussage nicht erlebnisbasiert sei.
Gelegentlich findet seitens des Sachverständigen eine oberflächliche Überprüfung einer etwaigen Fremdsuggestion statt. Die fachlich einschlägig empfohlene Motivationsanalyse, sprich: die Prüfung von etwaigen Motiven einer falschen Beschuldigung, findet oftmals nicht statt. Ebenfalls wird regelmäßig die Hypothese einer Erinnerungsverfälschung nicht erörtert. Von Richtern und Staatsanwälten wird der Sachverständige dennoch auf ein Podest gestellt und quasi als unfehlbar dargestellt. Im Regelfall sind die Ausführungen des Sachverständigen jedoch lediglich pseudowissenschaftliche Kaffeesatzleserei. Bei Kindern kommen darüber hinaus oftmals standardisierte Testverfahren zum Einsatz.