Anfechtung
Viele Glaubwürdigkeitsgutachten sind mangelhaft und somit anfechtbar. Sowohl psychologische als auch juristische Standards werden von den Sachverständigen oftmals nicht eingehalten. Dennoch folgen Richter und Staatsanwälte – wenn keine adäquaten Gegenmaßnahmen ergriffen werden – mangels Fachkompetenz den Empfehlungen der Sachverständigen meist blind. Die Einholung eines Privatgutachtens ist in der Regel der einzige Weg, um ein Sachverständigengutachten wirksam zu erschüttern.
Gemäß der Studie der Psychologen Dr. Detlef Busse und Prof. Dr. Renate Volbert erfolgt, wenn der Sachverständige die Aussage des (vermeintlichen) Opfers als eindeutig glaubhaft erachtet, in 0% der Fälle ein Freispruch. Gemäß der Studie der Juristin und Psychologin Dr. Nicole A. Langen erfolgt, wenn der Sachverständige die Aussage des (vermeintlichen) Opfers für nicht glaubhaft erachtet, in 100% der Fälle eine Einstellung des Ermittlungsverfahrens.
Wir haben uns auf die Anfechtung von Sachverständigengutachten und die Erstellung von Privatgutachten spezialisiert. Wir verfolgen im Bereich der Gutachtenerstellung sowohl den aktuellen Stand der Wissenschaft als auch die aktuelle Rechtsprechung der Gerichte. Dass Sachverständige ohne Sachverstand zu den heimlichen Richtern geworden sind, ist eine Unsitte im deutschen Strafrecht.
Wir bieten Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung hinsichtlich etwaiger Mängel von Sachverständigengutachten an. In der Regel erhalten Sie eine Rückmeldung binnen 48 Stunden. Senden Sie uns einfach das zu prüfende Glaubwürdigkeitsgutachten an: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Kosten entstehen für Sie erst, sobald Sie uns für die Erstellung einer privatgutachterlichen Stellungnahme beauftragen. In der Rubrik Privatgutachten finden Sie Arbeitsproben, sodass Sie sich selbst von der Qualität unserer Arbeit überzeugen können.