Dauer

Die Dauer für die Erstellung eines Glaubwürdigkeitsgutachtens seitens des vom Gericht oder von der Staatsanwaltschaft beauftragten Sachverständigen beträgt in der Regel drei bis sechs Monate. Manchmal benötigt der Sachverständige für die Gutachtenerstellung jedoch auch ein Jahr oder länger. Arbeitet der gerichtlich bestellte Sachverständige unverhältnismäßig langsam, kann ein Ordnungsgeld festgesetzt werden.

Sobald das Sachverständigengutachten vorliegt, beträgt die Stellungnahmefrist für Einwände gegen das Gutachten in der Regel zwei bis drei Wochen. Es kann beim Gericht eine Fristverlängerung beantragt werden. Ob der Fristverlängerung stattgegeben wird, hängt vom Einzelfall ab.

Die Dauer für die Erstellung eines Privatgutachtens unsererseits beträgt in der Regel eine Woche. Für eine kostenlose Ersteinschätzung hinsichtlich etwaiger Mängel von Sachverständigengutachten benötigen wir in der Regel maximal 48 Stunden.

Senden Sie uns einfach das zu prüfende Glaubwürdigkeitsgutachten an:
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